Bis heute war ich der Meinung, dass der Parkplatz vor dem Bahnhof in Hamburg-Harburg öffentlich wäre und Conti nur die Parkgebühren einzieht. Die ausgehängten AGB sind beim besten Willen nicht lesbar. Ich war im guten Glauben, dort halten zu dürfen, um meine Frau vom Zug abzuholen.
Heute ist ein Jüngling aufgetaucht mit einem Tablet und hat das Nummernschuld fotografiert. Ein Knöllchen habe ich nicht gekommen.
Jetzt befürchte ich, dass die nun neben Parkgebühren und Vertragsstrafe auch noch Gebühren für die Ermittlung des Halters geltend machen wollen.
Muss eigentlich erkennbar sein, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt?