Guten Tag,
in Hamburg Rahlstedt musste ich einen Arzt aufsuchen und bin daher in das erste , als Parkhaus ausgewiesene Parkhaus gefahren.
Am Automaten habe ich dann die Höchstparkdauer von 2 Stunden gewählt. (1,60 € )
ein wirklich moderater Preis.
Da ich nur 2€ Münzen hatte und der Automat weder das Wechselgeld herausgab, noch die Parkzeit um den zuviel bezahlten Betrag verlängert hat, nahm ich noch gelassen,
da bestimmt irgendwo am Automaten darauf hingewiesen wird- und dieses auch an öffentlichen Automaten häufig so ist.
Weil der Termin beim Arzt länger dauerte als 2 Stunden, bin ich kurz vor Ablauf der Zeit noch einmal zur Parkuhr gegangen und habe noch einmal mit einer 1-€ Münze eine weitere Stunde “ gebucht “ natürlich wieder keine Herausgabe des Wechselgeldes.
Als ich ca. 1Minute vor Ablauf der Parkzeit zu meinem Fahrzeug kam, stand schon eine Person vor meinem Auto und wollte es gerade fotografieren und stieß einen nicht zu überhörenden Fluch aus, dass ich nun gerade gekommen bin und ihm das “ Geschäft“ verdorben hatte.
Aber offensichtlich hatte ich nun seinen Ehrgeiz geweckt, mir doch noch an die Manschetten zu gehen, denn als ich von der Behandlung zurück gekommen bin,
leider nun doch über die zusätzlich gebuchte Stunde hinaus, hatte ich einen Zettel an der Scheibe, dass ich 8€ für die überzogene Zeit – und 30 € Vertragsstrafe zahlen müsse.
Das Grinsen des .. dieser Person war nicht fehl zu deuten.
Ich habe daraufhin meinen Hausanwalt befragt, ob derartiges Vorgehen tatsächlich rechtlich gestützt ist, ich habe meinen Anwalt noch nie so argumentieren und herum
argumentieren hören. ( Nichts Genaues kann man konkret sagen, heißt die Rechtslage ist äußerst unklar)
Am darauf folgendenTag bin ich dann noch einmal in dieses Parkhaus gefahren, um nachzusehen, ob ich irgendwo einen Hinweis finde, aus dem ich schließen kann, dass eben diese entsprechenden Vertragsstrafen fällig werden ..
Ich bin 1,90 m groß, ich konnte tatsächlich unter Mühen, auf Zehenspitzen stehend,
meinen Kopf zum Himmel gestreckt ( ich bin Gleitsichtbrillen -Träger und der Nahbereich der Gläser befindet sich am unteren Rand der Brille) die Bedingungen überfliegen,
denn der nächste Parker wartete schon ungeduldig, dass ich nun endlich den Automaten freigebe.
Eine Person unter 1,70 Körpergröße- und dann auch noch Gleitsichtbrillen Träger
hätte keine Chance dieses lange Vertragswerk auf der Größe eines Briefumschlags zu lesen.
Ich habe heute den Betrag von 38,- € überwiesen, da ich nicht noch zu dem bereits erlittenem Zeitaufwand und Ärger , weiteren hinzufügen möcht.
Aber genau darauf spekulieren solche Abzocker,
Ich finde es nur mehr als empörend, dass derartige Machenschaften, die ich nur als Raubrittertum bezeichnen kann, nicht durch eine klare Rechtsprechung geregelt werden, zum Bespiel dadurch, dass man als Autofahrer durch eine deutliche Kennzeichnung solcher Parkhäuser schon vor der Einfahrt hingewiesen wird.
Grüße an alle Autofahrer ,
Georg
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Von: Georg
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